Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Neckarsulm
Beschreibung
Hinweise für Neckarsulm
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Ansprechpartner
Stadt Neckarsulm (Stadt Neckarsulm)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 13 61
74150 Neckarsulm
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Amt für Bürgerservice und Ordnung (Amt für Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 13 61
74150 Neckarsulm
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07132 35 1302
Fax: 07132 35 1309
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neckarsulm
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Voraussetzungen
Hinweise für Neckarsulm
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neckarsulm
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Neckarsulm
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Neckarsulm
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
Hinweise für Neckarsulm
keine
Kosten
Hinweise für Neckarsulm
Nach den Vorschriften des Straßengesetztes (§ 16 StrG) ist für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises eine Gebühr von 120 € im Jahr erforderlich, da es sich um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Der Bewohnerparkausweis gilt ab Austellungsdatum für ein Jahr. Eine Teilrückerstattung der Gebühr bei vorzeitigem Wegzug, Abmeldung des Kfz oder vergleichbaren Fällen ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neckarsulm
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg