Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Die Innenstadt ist in 37 Bewohnerparkzonen eingeteilt. Weitere Bewohnerparkzonen befinden sich im Wohngebiet Am Gesundbrunnen (Zone 16) und in der Hans-Baldung-Straße/ Großgartacher Straße (Zone 38)

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Die Innenstadt ist in 37 Bewohnerparkzonen eingeteilt. Weitere Bewohnerparkzonen befinden sich im Wohngebiet Am Gesundbrunnen (Zone 16) und in der Hans-Baldung-Straße/ Großgartacher Straße (Zone 38)

    Mit dem Bewohnerparkausweis ist man berechtigt, in einer bestimmten Parkzone (1-39) an ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht. Es wird auch keine Gewähr übernommen, dass es zu jeder Zeit einen freien Parkplatz gibt.

    Hinweis zur Nutzung des Onlineantrags:

    • Der Online-Antrag erfolgt in zwei Schritten: zunächst erfolgt die Prüfung, ob ein Parkausweis ausgestellt werden kann. Sobald die Prüfung erfolgreich war, erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem Servicekonto mit der Bitte, im Onlineprozess den Bezahlvorgang zu erledigen (per giropay oder Kreditkarte). Der Parkausweis wird Ihnen dann zugeschickt.
    • Der Online-Antrag kann nur von Privatpersonen genutzt werden. Bitte geben Sie die Straße so ein, wie sie auf dem Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel geschrieben ist, z. B. "Südstraße", nicht "Südstr."
    • Bewohner der Parkzone 16 (Am Gesundbrunnen) wenden sich bitte wegen der niedrigeren Gebühr persönlich oder schriftlich an das Bürgeramt.

    Online-Dienste

    Anwohnerparkausweis beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Anwohnerparkausweis beantragen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bürgerämter (Bürgerämter)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3800

    Fax: +49 7131 56 4780

    E-Mail: zentrales.buergeramt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Unterlagen für Privatpersonen (Parkausweis wird auf das Kennzeichen ausgestellt)

    • Personalausweis
    • deutscher Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • soweit das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist, ist eine Halterbestätigung erforderlich. Der Halter muss bestätigen, dass das Fahrzeug dem/der Antragsteller/in zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.

    Unterlagen für Gewerbetreibende/freiberuflich Tätige usw.

    • Personalausweis des/der Antragstellers/-in
    • Gewerbeanmeldung; bei freiberuflich Tätigen Nachweis über Niederlassung
    • Bei schriftlicher Abwicklung: SEPA-Lastschriftmandat im Original
    Gültigkeitsdauer

    1 Jahr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft (z. B. Firmenfahrzeug).

    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können den Bewohnerparkausweis elektronisch, persönlich oder schriftlich beantragen. Bei elektronischer oder schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Zone 1-15 und 17-39: 30,70 Euro

    Zone 16: 10,20 Euro (Bewohnerparkzone im Wohngebiet Am Gesundbrunnen)

    Hinweis: Für Gewerbetreibende und für Zone 16 ist kein elektronischer Antrag möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Beachten Sie die unterschiedlichen Kosten für die jeweiligen Parkzonen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de