Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

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    Hinweise für Schorndorf

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienste

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schorndorf (Stadt Schorndorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    73614 Schorndorf

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    73605 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07181 602-0

    E-Mail: stadt@schorndorf.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgerbüro, Ortschaftsverwaltungen (Sachgebiet Bürgerbüro, Ortschaftsverwaltungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Urbanstraße 24

    73614 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 6001

    E-Mail: buergerservice@schorndorf.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    • Führerschein
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schorndorf

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schorndorf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schorndorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de