Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Auf Grund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten Gebieten hat die Stadt Ludwigsburg in einigen Straßen das "Bewohnerparken" vorgesehen, um dabei Anwohner vorrangig zu berücksichtigen.
Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Auf dem Bewohnerparkausweis ist die Parkzone eingetragen, in der Sie mit dem Ausweis parken dürfen. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht in den ausgewiesenen Kurzzeitparkzonen.
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis online Antrag
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich. Das Bürgerbüro der Stadt Ludwigsburg ist am Dienstag, 12. November 2024 ab 12 Uhr geschlossen. ) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
Folgende Unterlagen werden beim persönlichen Antrag vor Ort benötigt:
- Original oder Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (abfotografiert oder eingescannt bei Antrag per E-Mail)
- wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis(kopie) des Vollmachtgebers. (Bei Antrag per E-Mail genügt die eingescannte Vollmacht.)
Voraussetzungen
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- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet
- Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird
- Sie besitzen keine private Stellplatzmöglichkeit oder Garage
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Siehe Bescheid.
Verfahrensablauf
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Bitte nutzen Sie den online Antrag.
Persönlich kann ein Bewohnerparkausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bürgerbüro beantragt werden.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Aufgrund der vielen Anträge dauert es derzeit etwas länger bis Sie ihren Bewohnerparkausweis erhalten. Falls Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht mehr rechtzeitig bekommen, legen Sie einfach den abgelaufenen Ausweis in Ihr Fahrzeug.
Der Ordnungsdienst kennt die aktuelle Situation und berücksichtigt diese bei seinen Kontrollen.
Kosten
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Hinweis zum Online-Antrag: Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung der Überweisung etwas Zeit in Anspruch nimmt und bis zu einer Woche dauern kann. Die Ausstellung des Parkausweises kann erst nach Eingang der Gebühr ausgestellt und an Sie verschickt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Keine Rückerstattung:
Sollte Ihr gültiger Parkausweis nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / neue Straße ohne Bewohnerparken) dann können wir leider keine Rückerstattung gewähren!
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 120 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen unter ludwigsburg.de/bewohnerparken.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg