Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Nürtingen
Beschreibung
Hinweise für Nürtingen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Bewohnerparkberechtigungskarte im Bereich Kührain, Olgastraße, Ortsweg, Steinachdreieck und westliche Innenstadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt (Bürgeramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. ) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 19:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Voraussetzungen
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- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
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In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
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keine
Kosten
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Der Bewohnerparkausweis kostet 30 Euro und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Die Gebühren sind bei Abholung des Parkausweises zu entrichten.
HINWEIS: Bei Ersatzausstellung erhalten Sie den neuen Parkausweis gegen Rückgabe des bisherigen.
HINWEIS: Bitte halten Sie bei Abholung einen Nachweis, aus dem hervorgeht das keine Garage/Stellplatz vorhanden ist, bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg