Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Böblingen
Beschreibung
Hinweise für Böblingen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen, Stadt Böblingen (Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen, Stadt Böblingen)
Adresse
Besucheranschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 1920
71009 Böblingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Voraussetzungen
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- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
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In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
Hinweise für Böblingen
keine
Kosten
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30 Euro pro Jahr
Anwohnerzonen
- Zone 2: Harbigstraße, Hegelstraße, Kleiststraße, Silberweg, Ludwig- Richter- Straße
- Zone 3: Austraße, Wilhelmstraße, Karlstraße 13, 15, 21,23 und 25
- Zone 4: Friedensstraße, Brühlstraße, Maurener Weg 3-27, Tübinger Straße 32-66, Breslauer Straße 3
- Zone 5: Kurze Straße, Austraße 11
Ab 01.01.2024 entfallen die bisherigen Parkerleichterungen für E-Fahrzeuge.
Bitte geben Sie bei einer Verlängerung auch das Kennzeichen im Textfeld an! Danke!
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Böblingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg