Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Böblingen

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Böblingen

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen, Stadt Böblingen (Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen, Stadt Böblingen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neues Rathaus

    71032 Böblingen

    Lieferanschrift

    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Postfachadresse

    Postfach 1920

    71009 Böblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ausnahmegenehmigungen@boeblingen.de

    Fax: 07031 669 1479

    Telefon Festnetz: 07031 669 1444

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Böblingen

    • Führerschein
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Böblingen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Böblingen

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Böblingen

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Böblingen

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Böblingen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Böblingen

    30 Euro pro Jahr

    Anwohnerzonen

    • Zone 2: Harbigstraße, Hegelstraße, Kleiststraße, Silberweg, Ludwig- Richter- Straße
    • Zone 3: Austraße, Wilhelmstraße, Karlstraße 13, 15, 21,23 und 25
    • Zone 4: Friedensstraße, Brühlstraße, Maurener Weg 3-27, Tübinger Straße 32-66, Breslauer Straße 3
    • Zone 5: Kurze Straße, Austraße 11

    Ab 01.01.2024 entfallen die bisherigen Parkerleichterungen für E-Fahrzeuge.

    Bitte geben Sie bei einer Verlängerung auch das Kennzeichen im Textfeld an! Danke!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Böblingen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de