Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Stuttgart
Hat ein Bewohner mehrere Fahrzeuge, wird dennoch nur ein Parkausweis ausgestellt, auf dem jedoch mehrere Kennzeichen (max. 3) vermerkt werden können.
Der Bewohnerparkausweis wird in den Bürgerbüros der Innenstadt sowie im Bürgerbüro Bad Cannstatt ausgestellt.
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Jeder Bewohner, der in einem Parkgebiet mit Hauptwohnung gemeldet ist und keine private Garage oder privaten Stellplatz - auch angemietet - besitzt, erhält einen Parkausweis, der zum Parken im ausgewiesenen Gebiet berechtigt.
Hat ein Bewohner mehrere Fahrzeuge, wird dennoch nur ein Parkausweis ausgestellt, auf dem jedoch mehrere Kennzeichen (max. 3) vermerkt werden können.
Der Bewohnerparkausweis wird in den Bürgerbüros der Innenstadt sowie im Bürgerbüro Bad Cannstatt ausgestellt.
Online-Dienst
Parkausweise beantragen - Parkraummanagement der Stadt Stuttgart
Beschreibung
Online-Dienst der Stadt Stuttgart
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für öffentliche Ordnung, Parkraummanagement (Amt für öffentliche Ordnung, Parkraummanagement)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: parkraummanagement@stuttgart.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stuttgart
Informationen zu den bei der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link:
Voraussetzungen
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Informationen zu den bei der Landeshauptstadt Stuttgart geltenden Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link:
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Stuttgart
Beachten Sie bitte die Rechtshelfsbelehrung am Bescheid.
Verfahrensablauf
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Fristen
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keine
Kosten
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Informationen zu den bei der Landeshauptstadt Stuttgart geltenden Gebühren erhalten Sie unter folgendem Link:
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stuttgart
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg