Familienpass

    Landesfamilienpass beantragen

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Beschreibung

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Kostenlos sind zum Beispiel:

    • Schloss Heidelberg
    • Staatsgalerie Stuttgart
    • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
    • Technoseum in Mannheim
    • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute (Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 110

    79211 Denzlingen

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 110

    79211 Denzlingen

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@denzlingen.de

    Telefon Festnetz: 07666 6110

    Internet

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    Bürgerservice Denzlingen (Bürgerservice Denzlingen)

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 110

    79211 Denzlingen

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 110

    79211 Denzlingen

    Kontakt

    E-Mail: g.sillmann@denzlingen.de

    Fax: 07666 611 1371

    Telefon Festnetz: 07666 611 1330

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
    • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
    • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
    • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

    Voraussetzungen

    Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

    • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

    Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    freiwillige Leistung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch über Kommune

    Verfahrensablauf

    Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

    Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

    Fristen

    -

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en