Landesfamilienpass beantragen
Beschreibung
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
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Landesfamilienpass beantragen
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Ansprechpartner
Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Am Freitag, 15. November 2024 ist das Bürgeramt Ziegelhausen geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
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Internet
Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))
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Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)
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Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
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Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
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Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)
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Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)
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Postfach 10 55 20
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Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
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Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)
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Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 58-13820
Fax: 06221 58-4613820
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
freiwillige Leistung
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg