Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können neue Leitungen für z.B. Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür der Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Verkehrsraum aufgegraben werden muss.
Online-Dienst
Formular - Aufgrabung von Straßen beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 0
Internet
Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- ein Lageplan
- ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
- Ggf. bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.
- Ggf. Baumbestandspläne
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
- Es ist eine ausreichende Leitungstrasse im Straßenkörper frei (siehe auch Trassierung).
- Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.
- Umfangreichere oder langfristige Maßnahmen sollten zuvor in der Jahres- oder Monatskoordinierung des Garten- und Tiefbauamt, Stadt Freiburg, abgestimmt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 16 Straßengesetz (StrG) (Sondernutzung)
- § 21 Straßengesetz (StrG) (Sonstige Benutzung)
- § 8 Fernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzungen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2018 mit Einführung der Richtlinien für die Benutzung von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
nicht einschlägig
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich beim Sachgebiet Baustellenkoordinierung stellen.
Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) gestellt werden.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind.
Sofern sich diese Aufgrabung auf den Straßenverkehr auswirkt, muss parallel auch die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Verkehrsbehörde beantragt werden.
Je nach Sachlage kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden.
Danach erfolgt die Genehmigung bzw. die Gestattung per Gestattungsvertrag und verkehrsrechtlicher Anordnung.
Für die Aufgrabung gelten folgende Bedingungen:
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen den Antrag spätestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung stellen.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Kosten
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10,20 € bis 767,00 €
Sie müssen zusätzlich für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Anhänge werden erst nach vollständigem Eingang aller unterlagen bearbeitet
Tipp:
Als Bauherr sollten Sie von Ihrer Baufirma den Nachweis einer „RSA-Schulung“ verlangen, um sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg