Verlegung von Rohrleitungen GenehmigungOnline erledigen

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können neue Leitungen für z.B. Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür der Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Verkehrsraum aufgegraben werden muss.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können neue Leitungen für z.B. Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür der Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Verkehrsraum aufgegraben werden muss.

    Online-Dienst

    Formular - Aufgrabung von Straßen beantragen

    ID: L100022_4878-6007267-1977-6003787-3

    Beschreibung

    Antrag auf Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrsrechtlicher Anordnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustellenkoordinierung (Baustellenkoordinierung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • ein Lageplan
    • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
    • Ggf. bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.
    • Ggf. Baumbestandspläne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
    • Es ist eine ausreichende Leitungstrasse im Straßenkörper frei (siehe auch Trassierung).
    • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.
    • Umfangreichere oder langfristige Maßnahmen sollten zuvor in der Jahres- oder Monatskoordinierung des Garten- und Tiefbauamt, Stadt Freiburg, abgestimmt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich beim Sachgebiet Baustellenkoordinierung stellen.
    Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) gestellt werden.

    Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind.

    Sofern sich diese Aufgrabung auf den Straßenverkehr auswirkt, muss parallel auch die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Verkehrsbehörde beantragt werden.
    Je nach Sachlage kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden.
    Danach erfolgt die Genehmigung bzw. die Gestattung per Gestattungsvertrag und verkehrsrechtlicher Anordnung.

    Für die Aufgrabung gelten folgende Bedingungen:

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Antrag spätestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung stellen.

    Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    10,20 € bis 767,00 €

    Sie müssen zusätzlich für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Anhänge werden erst nach vollständigem Eingang aller unterlagen bearbeitet

    Tipp:
    Als Bauherr sollten Sie von Ihrer Baufirma den Nachweis einer „RSA-Schulung“ verlangen, um sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de