Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

    Beschreibung

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

    Online-Dienste

    Nutzung einer Straße für Leitungsverlegungen beantragen

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    Nutzung einer Straße für Telekommunikationslinienverlegungen beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Gemeinde Sontheim an der Brenz (Gemeinde Sontheim an der Brenz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Brenzer Str. 25

    89567 Sontheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Brenzer Str. 25

    89567 Sontheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Geschlossen 12:00 - 14:00 Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Geschlossen 12:00 bis 14:00 Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Info@Sontheim-an-der-Brenz.de

    Fax: 07325/1747

    Telefon Festnetz: 07325/17-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßenbau (Straßenbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2190

    Fax: 07321 321-2485

    E-Mail: strassenbau@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    • ein Lageplan
    • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

    Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Straßengesetz (StrG)

    • § 16 StrG (Sondernutzung)
    • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    • § 8 Sondernutzungen

    Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    § 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

    Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

    Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Für die Ausstellung eines Nutzungsvertrages bzw. die Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz werden für den Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben.

    In besonderen Fällen, wie z. B. gewerbliche Leitungen, werden zusätzlich Benutzungsentgelte erhoben.

    Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sontheim an der Brenz

    Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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