Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Hinweise für Herbrechtingen
Beschreibung
Hinweise für Herbrechtingen
Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
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Ansprechpartner
Stadt Herbrechtingen (Stadt Herbrechtingen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07324/955-0
Fax: 07324/955-1212
E-Mail: info@herbrechtingen.de
De-Mail: info@stadt-herbrechtingen.de-mail.de
Internet
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Straßenbau (Straßenbau)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- ein Lageplan
- ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 16 StrG (Sondernutzung)
- § 21 StrG (Sonstige Benutzung)
§ 8 Fernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzungen)
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Rechtsbehelf
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Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.
Verfahrensablauf
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Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsformular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Fristen
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Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Kosten
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Für die Ausstellung eines Nutzungsvertrages bzw. die Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz werden für den Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben.
In besonderen Fällen, wie z. B. gewerbliche Leitungen, werden zusätzlich Benutzungsentgelte erhoben.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg