Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

    Beschreibung

    Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

    Online-Dienst

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    ID: L100022_e2d5d0563fac8a65c8dbc22155756a3019bbead193084d8d0e50c03efe8aab6e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Esslingen (Landratsamt Esslingen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Hausanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Lieferanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 711 3902 0

    Fax: +49 711 3902 58030

    E-Mail: lra@lra-es.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 19

    72649 Wolfschlugen

    Postfachadresse

    Postfach 11 42

    72645 Wolfschlugen

    Lieferanschrift

    Kirchstr. 19

    72649 Wolfschlugen

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 und 15:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 und 15:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07022 5005 14

    Fax: 07022 5005 70

    E-Mail: ordnungsamt@wolfschlugen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Lageplan
    • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

    Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßengesetz (StrG)

    • § 16 StrG (Sondernutzung)
    • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    • § 8 Sondernutzungen

    Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    § 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

    Rechtsbehelf

    Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

    Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

    Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

    Fristen

    Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

    Kosten

    Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
    Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en