Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienst

    Online-Mängelmelder Stadt Ravensburg

    ID: L100022_6001537-1719-null-null-965

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenmeisterei Ravensburg (Straßenmeisterei Ravensburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sennhof 1

    88250 Weingarten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751/560-23-0

    Fax: 0751/560-23-30

    E-Mail: smrv@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßenmeisterei Bad Waldsee (Straßenmeisterei Bad Waldsee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 65

    88339 Bad Waldsee

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07524 / 974826-10

    Fax: 07524 / 974826-05

    E-Mail: smbw@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Betriebshof Ravensburg (Betriebshof Ravensburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 28

    88214 Ravensburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751 823901

    E-Mail: betriebshof@ravensburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßenmeisterei Leutkirch (Straßenmeisterei Leutkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Memminger Straße 135

    88299 Leutkirch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/98-23-0

    Fax: 07561/98-23-16

    E-Mail: smlk@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßenmeisterei Wangen (Straßenmeisterei Wangen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlweg 6

    88239 Wangen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07522/707-93-0

    Fax: 07522/707-93-18

    E-Mail: smwg@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de