Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Beschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Online-Dienst
Online-Mängelmelder Stadt Ravensburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Straßenmeisterei Ravensburg (Straßenmeisterei Ravensburg)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Straßenmeisterei Bad Waldsee (Straßenmeisterei Bad Waldsee)
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Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)
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Postfachadresse
Postfach 26 66
72016 Tübingen
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Telefon Festnetz: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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Betriebshof Ravensburg (Betriebshof Ravensburg)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0751 823901
E-Mail: betriebshof@ravensburg.de
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Straßenmeisterei Leutkirch (Straßenmeisterei Leutkirch)
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Straßenmeisterei Wangen (Straßenmeisterei Wangen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg