Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

    Hinweise für Heilbronn

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienst

    Online-Mängelmelder der Stadt Heilbronn

    ID: L100022_6014857-6015379-null-null-705

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenwesen (Amt für Straßenwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 49

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2760

    Fax: +49 7131 56 3179

    E-Mail: strassenwesen@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Bei Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Heilbronn fallen, kann zur Meldung der Schäden der Heilbronner Mängelmelder genutzt werden. Zum Mängelmelder gelangen Sie unter der Rubrik "Formulare und weitere Angebote".

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heilbronn

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de