Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Online-Dienst
Online-Mängelmelder der Stadt Heilbronn
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Straßenwesen (Amt für Straßenwesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Entfällt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Bei Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Heilbronn fallen, kann zur Meldung der Schäden der Heilbronner Mängelmelder genutzt werden. Zum Mängelmelder gelangen Sie unter der Rubrik "Formulare und weitere Angebote".
Fristen
Hinweise für Heilbronn
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heilbronn
Abhängig von der Art des Schadens
Kosten
Hinweise für Heilbronn
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heilbronn
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg