Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Beschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Online-Dienst
Mängelmelder Stadt Böblingen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe)
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Postfach 1920
71009 Böblingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
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70507 Stuttgart
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Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Landratsamt Böblingen (Landratsamt Böblingen)
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71006 Böblingen
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg