Flugverkehrskontrollfreigabe zur besonderen Benutzung des kontrollierten Luftraums Erteilung für Aufstiege von gebündelten KinderballonenOnline erledigen

    Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

    Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

    Beschreibung

    Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

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    Aufstieg von Luftballons - Erlaubnis beantragen

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    Massenaufstieg von Kinderluftballons - Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS)

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit (Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    70565 Stuttgart

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Es gibt zwei Fälle, in denen bei einem Aufstieg von Luftballonen eine Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist:

    • In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
    • Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl@rps.bwl.de

    Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.

    Im Antrag geben Sie Folgendes an: geben Sie :

    • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
    • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
    • Anzahl der Ballone
    • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

    Fristen

    mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel zwei Wochen

    Kosten

    Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de