Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

    Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
    Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

    Online-Dienst

    Sterbefall im Ausland

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsruher Straße 41

    76351 Linkenheim-Hochstetten

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
    • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
    • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
      • asylberechtigt,
      • staatenlos,
      • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
      • ausländischer Flüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

    Verfahrensablauf

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    Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

    • die Eltern der verstorbenen Person
    • ihre Kinder
    • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
    • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

    Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

    Fristen

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    keine

    Kosten

    Hinweise für Linkenheim-Hochstetten

    • EUR 80,00
    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00

    Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de