Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

    Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
    Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

    Online-Dienste

    Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Sterbefall im Ausland

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    Sterbefall

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    Ansprechpartner

    Sterbefälle (Sterbefälle)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 55

    73703 Esslingen am Neckar

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    73728 Esslingen am Neckar

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
    • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
    • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
      • asylberechtigt,
      • staatenlos,
      • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
      • ausländischer Flüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

    • die Eltern der verstorbenen Person
    • ihre Kinder
    • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
    • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

    Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

    Fristen

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    keine

    Kosten

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    • EUR 40,00
    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 12,00

    Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Esslingen am Neckar

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de