Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Sie können die Urkunde in Friedrichshafen online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln.
Online-Dienste
Personenstandsurkunde beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Personenstandsurkunde beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt (Abteilung Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203-2171
E-Mail: standesamt@friedrichshafen.de
Internet
Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht (ausgenommen hiervon sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern und Kinder)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Bitte geben Sie bei Ihrer Anforderung den Zweck an.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friedrichshafen
keine Angabe
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Wie fordern Sie Ihr Urkunde an?
Bitte wählen Sie nur eine der unten genannten Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung (z.B. zuerst per Fax und dann eine zusätzliche Übersendung des gleichen Schreibens per Post) wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.
- Online: Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Sie können so die Urkunde direkt online bezahlen, diese ist der schnellste Weg.Die Online-Bestellung läuft wie folgt ab:
- Sie bestellen die gewünschte/n Urkunde/n über den obigen Button online bei uns (hier erfolgt noch keine Zahlung).
- Die Bestellung geht bei uns ein und wird geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Link, über den Sie Ihre Zahlung direkt online vornehmen können, sofern die gewünschte Urkunde gebührenpflichtig ist. Schauen Sie hierzu regelmäßig in Ihr Postfach.
- Die gewünschte Urkunde wird an Sie versandt.
- Schriftlich: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt per Fax, Post oder E-Mail zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie als Anlage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt der Kernstadt oder in den Außenstellen Ailingen und Kluftern während der Sprechzeiten abholen. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Fristen
Hinweise für Friedrichshafen
keine
Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je 20 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg