Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Urkunden aus dem Geburtenregister beantragen

    Hinweise für Ulm

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises beziehungsweise Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises beziehungsweise Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

    Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Religionszugehörigkeit

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen (PSU GU)

    ID: L100022_39dedd6a3d5bb86fe76e027d6e572dbe4bdf3dbfe243d0b16d6b60b25a2538ec

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Personenstandsurkunden (Personenstandsurkunden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: urkunden@ulm.de

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3358

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 59 Geburtsurkunde
    • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

    • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

    • § 5 d Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    Kein Rechtsbehelf erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort entrichten. Möglicherweise müssen Sie den Geburtstag angeben.

    Alternativ können Sie die Urkunden aus dem Geburtenregister beantragen hier online bestellen und die anfallende Gebühr bezahlen.

    Eine telefonische Bestellung der Urkunde ist bei der Stadtverwaltung Ulm nicht möglich.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
    • Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en