Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Hinweise für Rottweil

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

    Beschreibung

    Hinweise für Rottweil

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

    Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Religionszugehörigkeit

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
    Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
    Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
    Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
    Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Hinweis:

    Wenn sie sowohl eine Geburtsurkunde als auch eine Geburtszeitbescheinigung beantragen möchten, ist es nicht notwendig, eine Geburtszeitbescheinigung zusätzlich zu beantragen, da diese auch auf der Geburtsurkunde geschrieben steht.

    Eine Geburtszeitbescheinigung muss nur dann beantragt werden, wenn diese die einzige Bescheinigung ist, die Sie beantragen möchten.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen (PSU GU)

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    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 2.1 - Standesamt (Abteilung 2.1 - Standesamt )

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 21

    78628 Rottweil

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 23

    78628 Rottweil

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0741 494 221

    E-Mail: standesamt@rottweil.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rottweil

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rottweil

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rottweil

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rottweil

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

    In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
    Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
    • eine Vollmacht und
    • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

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    Kosten

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    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
    • Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en