Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde bestellen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag, Ort, Stunde und Minute der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.


    Hinweis:
    Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.

    Online-Dienst

    Bestellung von Personenstandsurkunden

    ID: L100022_351-6004571-1977-6014728-3

    Beschreibung

    Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage

    Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter  www.freiburg.de/geburten.

    Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.

    Bezahlmöglichkeiten: Paypal, Kreditkarte, Giropay

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
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    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

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    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

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    Hochdorf (Hochdorf)

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    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Munzingen (Munzingen)

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    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Ebnet (Ebnet)

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    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Lehen (Lehen)

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    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

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    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste (Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +497612010

    Fax: +497612013199

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    Kappel (Kappel)

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    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

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    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Darüber hinaus können erforderlich sein:
      • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
      • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartner_innen
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können die Urkunde über diese offizielle Homepage der Stadt Freiburg bequem online bestellen. Nutzen Sie hierzu unseren Bestellassistenten. Die Gebühren zahlen Sie per mit Paypal, Kreditkarte oder Giropay. Die Urkunde wird Ihnen per Post zugeschickt.

    Sie können die Urkunde auch telefonisch bestellen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Urkunde ist nach maximal 5 (zuzüglich Postweg) Werktagen versand- oder abholbereit.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (mit oder ohne Hinweise) je EUR 20,00
    • Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en