Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Religionszugehörigkeit
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis / Reisepass bzw. bei elektronischer Beantragung: Ausweiskopie
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
- bei postalischer Beantragung: Nachweis über die Bezahlung der Gebühr
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
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- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt im Rathaus, Marktplatz 7, 1. Stock, Zimmer 155 und 156, beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Urkunden online über das Serviceportal zu beantragen und auch direkt online zu bezahlen.
Alternativ können Sie diese auch per Post anfordern. Sie können dazu den entsprechenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden. Bitte überweisen Sie vorab den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „1.0500.100003 – Urkundenanforderung“ auf das auf dem Vordruck genannte Konto der Stadtkasse Heilbronn und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung ist leider nicht möglich. Briefmarken können wir nicht als Zahlungsmittel annehmen.
Bitte senden Sie uns bei postalischer Bestellung ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes mit.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt. Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 20,00 Euro.
Bei elektronischer Beantragung über das Serviceportal können Sie die Urkunden direkt online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Giropay).
Wenn Sie die Unterlagen postalisch einreichen möchten, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Stadt Heilbronn: IBAN: DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC: HEISDE66XXX; Verwendungszweck: 1.0500.100003 - Urkundenanforderung
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg