Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Sindelfingen
Beschreibung
Hinweise für Sindelfingen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, für Ihre Versicherung oder Ihre Bank? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Religionszugehörigkeit
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienst
Geburtsurkunde beantragen (PSU GU)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 80
71043 Sindelfingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sindelfingen
- bei Online-Beantragung:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- Nennung des Verwendungszwecks unter "Ihr Anliegen", damit die korrekte Urkunde ausgestellt werden kann.
- bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG( (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
- ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Fristen
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Kosten
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- Geburtsurkunde: 20,00 Euro
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: 20,00 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 20,00 Euro
Bei Online-Beantragung: Bitte nennen Sie unter "Ihr Anliegen" welches Dokument Sie benötigen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg