Recycling und Abfallentsorgung

    Abfall und Müll entsorgen

    Hinweise für Biederbach

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Beschreibung

    Hinweise für Biederbach

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

    Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

    Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

    Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

    Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Abfallkalender

    ID: L100022_2260-166-1985-6016974-123

    Beschreibung

    Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Landkreis Emmendingen

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    Abfallkalender

    ID: L100022_2260-6005205-1985-6016974-123

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    Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Landkreis Emmendingen

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    Sprache: de

    An- und Abmeldung Abfallbehälter (Landratsamt Emmendingen)

    ID: L100022_6001339-166-1985-6016974-123

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    An- und Abmeldung Abfallbehälter (Landratsamt Emmendingen)

    ID: L100022_6001339-6005205-1985-6016974-123

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    Ansprechpartner

    54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzwaldstraße 4

    79312 Emmendingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 451 9700

    Fax: 07641 451 9797

    E-Mail: abfall@landkreis-emmendingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biederbach

    in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biederbach

    Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Angaben dienen der Information.
    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biederbach

    Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss. In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

    Kosten

    Hinweise für Biederbach

    Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en