Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Hinweise für Heidelberg
Beschreibung
Hinweise für Heidelberg
Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Tipp: Über das für Ihre Stadt geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren zurückerstattet.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Abfallbehälter online bestellen oder änden
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Online-Formular zum Bestellen oder Ändern von Abfallbehältern. Eine Bestellung oder Änderung kann nur durch die Eigentümerin / den Eigentümer des Grundstücks vorgenommen werden.
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Abfallkalender-Online
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Abfallkalender-Online
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Kontaktformular zur Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
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Kontaktformular zur Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
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Sperrmüllanmeldung Heidelberg
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Ansprechpartner
Müllabfuhr, Sperrgutabfuhr, Wertstoffsammlung (Müllabfuhr, Sperrgutabfuhr, Wertstoffsammlung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 58-29999
Fax: 06221 58-29900
E-Mail: sperrmuell@heidelberg.de
E-Mail: muellabfuhr@heidelberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heidelberg
örtliche Satzung
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heidelberg
Sie sind verpflichtet, einen Müllbehälter für Restmüll und Bioabfall pro Grundstück vorzuhalten. Bioabfälle aus privten Haushalten können auch auf Antrag auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück in unmittelbarer Nähe selbst kompostiert werden. Dann entfällt die Verpflichtung für eine Bioabfalltonne. Grundstücke, die angrenzend oder unmittelbar gegenüber liegen, können eine gemeinschaftliche Nutzung der Abfallbehälter beantragen.
Eine An-, Um- oder Abmeldung von Abfallbehältern kann formlos, muss aber schriftlich durch die oder den Eigentümer/in oder dessen Beauftragten erfolgen.
Fristen
Hinweise für Heidelberg
Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heidelberg
Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.
Kosten
Hinweise für Heidelberg
Die Höhe der Abfallgebühren wird von der Stadt Heidelberg durch die Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg