Recycling und AbfallentsorgungOnline erledigen

    Abfall und Müll entsorgen

    Hinweise für Assamstadt

    Für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis ist der Landkreis zuständig. Dieser hat für die Abfuhr und die Entsorgung private Unternehmen beauftragt.

    Beschreibung

    Hinweise für Assamstadt

    Für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis ist der Landkreis zuständig. Dieser hat für die Abfuhr und die Entsorgung private Unternehmen beauftragt.

    Jeder Haushalt ist verpflichtet, an der Abfallentsorgung teilzunehmen.

    Die Abfuhrtermine für Ihren Wohnort finden Sie im Abfallkalender.

    Neben der Abfuhr von Abfällen gibt es Sonderabfuhren für Sperrmüll. Dieser wird auf Anmeldung abgefahren. Jeder Haushalt kann zwei Mal jährlich die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen. Nähere Details finden Sie unter Sperrmüll entsorgen.

    Darüber hinaus hat der Landkreis zehn Recyclinghöfe, bei denen Wertstoffe, die nicht bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden, selbst angeliefert werden können. Beispiele sind Mischkunststoffe, Altholz AI – AIII, Altmetall, Altglas, Bauschutt und Elektroschrott.

    Online-Dienste

    Abfallkalender des Main-Tauber-Kreises

    ID: L100022_3382-166-1890-6016983-303

    Beschreibung

    Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Main-Tauber-Kreis

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    Sprache

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    Sprache: de

    Abfallkalender des Main-Tauber-Kreises

    ID: L100022_3382-6007653-1890-6016983-303

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    Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Main-Tauber-Kreis

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    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824005

    Telefon Festnetz: +49 9341 824002

    Fax: +49 9341 825950

    E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Assamstadt

    in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

    Formular Anmeldung, Abmeldung, Änderungen für private Haushalte 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Assamstadt

    Sie sind gemeldet im Main-Tauber-Kreis und sind

    • Grundstückseigentümer
    • Erbbauberechtigter
    • Wohnungseigentümer
    • Wohnungsbauberechtigter
    • Nießbraucher
    • oder sonstig zur Nutzung eines Grundstücks berechtigt (z.B. Mieter, Pächter).

    Dann sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und Ihre Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Assamstadt

    Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Assamstadt

    Jeder Haushalt benötigt für die Entsorgung seines Mülls getrennte Abfallbehälter. Der Abfall ist nach Restmüll, Biomüll, Gelber Sack und Papier zu trennen. Für die Restmülltonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Hierfür fällt eine Jahresgebühr an.

    Die Jahresgebühren werden mit Übersendung eines Gebührenbescheids erhoben und sind dann zur Zahlung fällig. Bei Haushalten, die nach dem 1. Januar zuziehen, werden die Jahresgebühren anteilig erhoben. Die Behälter sind mittels eines Identifikationssystems (Chip) den entsprechenden Haushalten zugeordnet.

    Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Mülltonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Mülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular.

    Der Inhalt der Abfallbehälter mit 60 / 80 / 120 / 240 Liter Füllraum wird vier-wöchentlich, der Inhalt der Abfallgroßbehälter mit 770 / 1100 / 3000 Liter Füllraum wahlweise wöchentlich, vierzehntägig oder vierwöchentlich, der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt. Die gelben Säcke, der Inhalt der blauen Altpapiertonne sowie zusätzlich bereitgestellte Papierbündel werden monatlich eingesammelt.

    Die Behälter sowie die Säcke sind am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder Straßenrad bereitzustellen.

    Fristen

    Hinweise für Assamstadt

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Assamstadt

    Der Abholrythmus für Restmüll, Gelber Sack und Papier ist vierwöchentlich.

    Der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt.

    Kosten

    Hinweise für Assamstadt

    Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich

    1. für Restabfallbehälter

    • 60 Liter Füllraum 77,00 EUR
    • 80 Liter Füllraum 100,00 EUR
    • 120 Liter Füllraum 144,00 EUR
    • 240 Liter Füllraum 290,00 EUR

    2. für Bioabfallbehälter

    • 80 Liter Füllraum 68,00 EUR
    • 120 Liter Füllraum 99,00 EUR
    • 240 Liter Füllraum 193,00 EUR

    Bei Zugängen und Abgängen von Bioabfallgefäßen im Laufe eines Jahres beträgt die Behältergebühr für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme der Biotonne ein Zwölftel des Jahresbetrages.

    3. für Gelber Sack

    • Keine Jahresgebühr
    • Die gelben Säcke sind bei Ihrer Gemeinde erhältlich

    4. für blaue Tonne (Altpapiertonne)

    • Keine Jahresgebühr

    Die Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen bei Recyclinghöfen entnehmen Sie bitte unserer Abfallwirtschaftssatzung in der Fassung ab 1. Januar 2024.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Assamstadt

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en