allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

    Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    Beschreibung

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
    • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
    • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
      Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

    Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

    Online-Dienst

    Familienwegweiser Rhein-Neckar-Kreis

    ID: L100022_6023721-1650-null-null-191

    Beschreibung

    Angebote und Online-Seminare für werdende Eltern und Familien mit Kindern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt (Jugendamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 104680

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Haberstraße 1

    69126 Heidelberg-Rohrbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522-1561

    Telefon Festnetz: 06221 522-1519

    Telefon Festnetz: 06221 522-1520

    Telefon Festnetz: 06221 522-1571

    Telefon Festnetz: 06221 5221566

    Fax: 06221 522-91559

    E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Haupt- und Ordnungsamt (Haupt- und Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68789 St. Leon-Rot

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Rathaus: Bitte nutzen Sie die telefonischen Sprechzeiten zur Terminvereinbarung.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung und 14:30 - 18:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@st-leon-rot.de

    Fax: +49 6227 538 178

    Telefon Festnetz: +49 6227 538 118

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Gefördert werden Anbieter, die

    • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
    • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
    • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

    Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

    • Einelternfamilien
    • frühe Elternschaft,
    • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
    • Familien mit Gewalterfahrung,
    • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
    • Mehrlingsfamilien,
    • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
    • getrenntlebende Familien.

    Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

    Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

    STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.

    Fristen

    Für Eltern: Keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en