Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreisein die USA der Fall.
In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes.
Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ob ein Personalausweis genügt.
Reisepässe für Kinder sind sechs Jahre gültig. Sie enthalten im Gegensatz zum Kinderreisepass einen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass unter anderem ungültig, wenn:
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Lichtbild stark veraltet ist (z.B. bei einem Babyfoto).
- er verändert worden ist.
- Eintragungen nach dem Passgesetz fehlen oder unzutreffend sind. (mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe).
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erforderliche Unterlagen
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- Geburtsurkunde oder bisheriger Kinderreisepass oder Reisepass oder Personalausweis des Kindes
- gegebenenfalls Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind:
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen zusätzlich:
- schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten zusätzlich:
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- bei Vormundschaft zusätzlich:
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.
Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.
Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes) vorgelegen hatte.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragsstellung.
Voraussetzungen
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Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Keine
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Beide Elternteile müssen den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen (siehe „Formulare und Onlinedienste“).
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüftwerden muss. Wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist, ist der Passantrag von dem Kind zu unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und rechten Zeigefingers.
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe werden Fingerabdrücke ersatzweise abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme ausdauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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- ca. 3 - 6 Wochen
- Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgendendritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.
Kosten
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- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten: EUR 37,50 / EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn:
- die Behörde die Ausstellung außerhalb der Dienstzeiten vornehmen muss
- oder Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Passbehörde einer Nebenwohnung) beantragen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen finden Sie unter Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg