Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Beschreibung
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Online-Dienst
Aufenthaltstitel
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen) (Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen))
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Das Ausländerwesen befindet sich im ehemaligen LBBW-Gebäude.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Telefonische Anfrage Di geschlossen Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Anfrage Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 073213273325
Telefon Festnetz: 073213273511
Telefon Festnetz: 073213273323
Telefon Festnetz: 073213273510
Telefon Festnetz: 073213273513
Telefon Festnetz: 073213273515
Telefon Festnetz: 073213273322
Telefon Festnetz: 073213273326
Telefon Festnetz: 073213273321
Telefon Festnetz: 073213273515
Telefon Festnetz: 073213273323
Telefon Festnetz: 073213273327
Fax: 07321 323-3320
E-Mail: auslaenderwesen@heidenheim.de
Ausländer und Einbürgerungen (Ausländer und Einbürgerungen)
Adresse
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Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
- Nachweise, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
keine
Kosten
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg