Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

    Hinweise für Emmendingen

    Wenn beide Eheschließenden (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern. Ist ein Verlobter als Kind angenommen worden oder nicht in einem Familienbuch eingetragen, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Emmendingen

    Wenn beide Eheschließenden (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern. Ist ein Verlobter als Kind angenommen worden oder nicht in einem Familienbuch eingetragen, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde erforderlich.

    Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Referat 1.1.3 Standesamt (Referat 1.1.3 Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Landvogtei 10

    79312 Emmendingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 452 1291

    E-Mail: standesamt@emmendingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Emmendingen (Stadt Emmendingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Landvogtei 10

    79312 Emmendingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 452 0

    E-Mail: stadt@emmendingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emmendingen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
    • neu ausgestellte, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
    • neu ausgestellte Abstammungsurkunde, insbesondere wenn ein Verlobter als Kind angenommen wurde oder nicht in einem Familienbuch der Eltern eingetragen ist

    Hinweis: In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken. Die neu ausgestellte und beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und die Abstammungsurkunde können, je nach Angebot der Gemeinde, auch elektronisch angefordert werden.

    Voraussetzungen

    Die Eheschließenden

    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Emmendingen

    Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Verlobten persönlich angemeldet.

    Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss die Beitrittserklärung des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.

    Sind die beiden Eheschließenden verhindert, kann ein Dritter die Eheschließung mit einer Vollmacht der beiden Eheschließenden anmelden.

    Ist aus wichtigem Grund keine persönliche Anmeldung möglich, kann die Anmeldung auch schriftlich erfolgen – die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben sein.

    Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann.

    Fristen

    Hinweise für Emmendingen

    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emmendingen

    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Kosten

    Hinweise für Emmendingen

     

    Kosten können beispielsweise durch die Ermächtigung für ein anderes Standesamt anfallen (z.B. Nachprüfung und Porto).

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de