Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit
Hinweise für Emmendingen
Beschreibung
Hinweise für Emmendingen
Wenn beide Eheschließenden (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern. Ist ein Verlobter als Kind angenommen worden oder nicht in einem Familienbuch eingetragen, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde erforderlich.
Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Referat 1.1.3 Standesamt (Referat 1.1.3 Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07641 452 1291
E-Mail: standesamt@emmendingen.de
Stadt Emmendingen (Stadt Emmendingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07641 452 0
E-Mail: stadt@emmendingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emmendingen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- neu ausgestellte, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- neu ausgestellte Abstammungsurkunde, insbesondere wenn ein Verlobter als Kind angenommen wurde oder nicht in einem Familienbuch der Eltern eingetragen ist
Hinweis: In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken. Die neu ausgestellte und beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und die Abstammungsurkunde können, je nach Angebot der Gemeinde, auch elektronisch angefordert werden.
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emmendingen
- § 4 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 5 Personenstandsgesetz (PStG) (erforderliche Unterlagen)
- § 6 Personenstandsgesetz (PStG) (zuständiger Standesbeamter)
- § 10 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Keine Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbote bei Verwandtschaft)
- § 1308 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Annahme als Kind)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Emmendingen
Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Verlobten persönlich angemeldet.
Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss die Beitrittserklärung des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.
Sind die beiden Eheschließenden verhindert, kann ein Dritter die Eheschließung mit einer Vollmacht der beiden Eheschließenden anmelden.
Ist aus wichtigem Grund keine persönliche Anmeldung möglich, kann die Anmeldung auch schriftlich erfolgen – die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben sein.
Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann.
Fristen
Hinweise für Emmendingen
Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emmendingen
Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Kosten
Hinweise für Emmendingen
Kosten können beispielsweise durch die Ermächtigung für ein anderes Standesamt anfallen (z.B. Nachprüfung und Porto).
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg