Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Hinweise für Ehningen
Beschreibung
Hinweise für Ehningen
Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?
Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7034 121 0
E-Mail: gemeinde@ehningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ehningen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von beiden Eheschließenden
- Auszug aus den Geburtenregistern vom Geburtsstandesamt
- Bei Geburt im Ausland mehrsprachige Geburtsurkunde
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit evtl. Ehefähigkeitszeugnis
- Bei geschiedenem Familienstand Auszug aus dem Eheregister vom Eheschließungsstandesamt oder Scheidungsurkunde
- Erweiterte Meldebescheinigung wenn Wohnsitz nicht in Ehningen ist
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
Bei allen benötigten Dokumenten wird um Rücksprache mit dem Standesamt in Ehningen gebeten!
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Voraussetzungen
Hinweise für Ehningen
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ehningen
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Keine Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbote bei Verwandtschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ehningen
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Verfahrensablauf
Hinweise für Ehningen
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Fristen
Hinweise für Ehningen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ehningen
hängt vom Einzelfall ab
Kosten
Hinweise für Ehningen
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 40,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 80,00
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg