Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

    Hinweise für Ehningen

    Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

    Beschreibung

    Hinweise für Ehningen

    Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

    Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_9fa865401dab691581531303e2e4dcfc9df08ca18bebf02164dd0faba40e45c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Hausanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7034 121 0

    E-Mail: gemeinde@ehningen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ehningen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von beiden Eheschließenden
    • Auszug aus den Geburtenregistern vom Geburtsstandesamt
    • Bei Geburt im Ausland mehrsprachige Geburtsurkunde
    • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit evtl. Ehefähigkeitszeugnis
    • Bei geschiedenem Familienstand Auszug aus dem Eheregister vom Eheschließungsstandesamt oder Scheidungsurkunde
    • Erweiterte Meldebescheinigung wenn Wohnsitz nicht in Ehningen ist

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

    Bei allen benötigten Dokumenten wird um Rücksprache mit dem Standesamt in Ehningen gebeten!

    Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ehningen

    Die Eheschließenden

    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ehningen

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ehningen

    Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
    Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

    Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

    • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
    • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.

    Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

    Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Ehningen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ehningen

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Hinweise für Ehningen

    • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 40,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 80,00
    • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
    • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00

    Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ehningen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de