Jagdschein Änderung

    Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

    Hinweise für Ebhausen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ebhausen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100022_79d0273027d78521ed13e854fa4415188ae315af5d8709a43892c7cf208ed729

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Calw (Landratsamt Calw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 42- 46

    75365 Calw

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07051 160-0

    Fax: 07051 795-388

    E-Mail: lra.info@kreis-calw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ebhausen

    • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Jagdschein
    • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
    • Bei Vertretung: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ebhausen

    Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ebhausen

    Nicht erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ebhausen

    Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
    Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

    Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

    Fristen

    Hinweise für Ebhausen

    keine Angabe

    Kosten

    Hinweise für Ebhausen

    Gebühren und Jagdabgabe

    • Tagesjagdschein 54,00 € (Gebühr 29,00 € + Jagdabgabe 25,00 €)
    • Ein-Jahresjagdschein 101,00 € (Gebühr 51,00 € + Jagdabgabe 50,00 €)
    • Drei-Jahresjagdschein 234,00 € (Gebühr 84,00 € + Jagdabgabe 150,00 €)

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ebhausen

    Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en