Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Online-Dienst
Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
GT 311 Kreispolizeiangelegenheiten - Jagdrecht (GT 311 Kreispolizeiangelegenheiten - Jagdrecht)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Fristen
keine Angabe
Kosten
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg