Vorgesehen zum Löschen - Benutzung eines Gewässers Bewilligung

    Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

    Dazu gehört

    • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
    • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
    • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
    • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

    Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
    Die Bewilligung wird erteilt:

    • nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
    • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).

    Online-Dienste

    Antrag auf Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

    ID: L100022_c73366a2912d1feb23c041709f01c38eb73ffeb0a5b89448effe5d63e9dabc8e

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    Sprache

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    e-Service "Wasserrechtliche Erlaubnis" (EBA) - Beantragung von Wasserrechten zur Versickerung und Direkteinleitung von Niederschlagswasser

    ID: L100022_6014305-6014369-null-null-705

    Beschreibung

    Mit dem e-Service "Wasserrechtliche Erlaubnis" bietet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Antragstellern ein Portal zur elektronischen Beantragung von Wasserrechten zur Versickerung und Direkteinleitung von Niederschlagswasser.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz (Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 73

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4180

    Fax: +49 7131 56 3129

    E-Mail: umwelt+arbeitsschutz@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Antragsunterlagen (Pläne/Unterlagen zum geplanten Vorhaben)
    • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
    • Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
    • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke.

    Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.

    Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn

    • schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 WHG) oder
    • andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 WHG).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    • § 9 Benutzungen
    • § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
    • § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
    • § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
    • § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

    Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

    • § 93 Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der jeweiligen Entscheidung der Wasserbehörde entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en