Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

    Hinweise für Haiterbach

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Haiterbach

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

    Kindertageseinrichtungen sind

    • Kinderkrippen,
    • Kindergärten und
    • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

    Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_0d06dc0adc89805c3ac4acc373759b34bf8fae538877565a1639923d64b7dfa7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haiterbach (Stadt Haiterbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07456 9388-0

    Fax: 07456 9388-39

    E-Mail: info@haiterbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kindertagesstätten (Kindertagesstätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Calwer Straße 6

    72202 Nagold

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haiterbach

    Für das Vergabeverfahren notwendig wenn zutreffend:

    • Arbeitgeberbescheinigung der berufstätigen Elternteile
    • Nachweis über familiäre Pflegesituation
    • Nachweis Arbeitssuchend
    • Erklärung Ein-Erwachsenen-Haushalt (Alleinerziehend)

    Zum Vertragsabschluss (im Anschluss nach erfolgter Platzzusage) zwingend für den Kita-Besuch notwendig:

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haiterbach

    • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
    • Seit dem 1. März 2020: SIe müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Haiterbach

    Sie sind gemäß § 15 DSGVO berechtigt, von der Stadt Nagold (Amt für Bildung und Betreuung) jederzeit umfangreiche Auskunftserteilungen zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

    Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden. Ein Vertragsverhältnis zur Betreuung kann somit nicht entstehen.

    Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Nagold die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

    Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Nagold (Amt für Bildung und Betreuung) übermitteln.

    Sollte sich die gewünschte Löschung oder der Widerruf auf personenbezogene Daten beziehen, die für das bestehende Vertragsverhältnis zwingend erforderlich sind, kann dieses nicht fortgeführt werden und erlischt somit.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haiterbach

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

    Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

    Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

    Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

    Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
    Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

    Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

    • tägliche Betreuungszeit,
    • Betreuungskosten und
    • Kündigungsfristen.

    Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

    Fristen

    Hinweise für Haiterbach

    abhängig von der Einrichtung

    Kosten

    Hinweise für Haiterbach

    Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

    Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haiterbach

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de