Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Kindertageseinrichtungen sind
- Kinderkrippen,
- Kindergärten und
- Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.
Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind, der möglichst nah an Ihrem Zuhause liegt? Oder wollen Sie nach einem bestimmten pädagogischen Konzept suchen? Das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe ermöglicht Ihnen eine Suche, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Hier finden Sie alle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von 1 bis 6 Jahren im Stadtgebiet Karlsruhe.
Link zum Kita-Portal
Online-Dienst
Kitaportal
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Servicestelle Kinderbetreuung (Servicestelle Kinderbetreuung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen Besuchszeit (persönliche Sprechzeiten) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 5566
E-Mail: service@kita.karlsruhe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes vom 19.01.2018
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie haben über das Kita-Portal folgende Möglichkeiten:
1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Platzangebot.
2. Registrieren Sie sich im Kita-Portal Karlsruhe und geben die Daten Ihres Kindes ein.
3. Suchen Sie nach passenden Angeboten und markieren Sie Angebote, die für Sie interessant sind.
4. Loggen Sie sich ein und bewerben Sie sich bei den gewünschten Einrichtungen (Vormerkung für ihr Kind bei den Einrichtungen).
Weitere Informationen finden Sie im Kita-Portal unter den FAQs (Häufige Fragen).
Hinweis zur Platzvergabe: Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit dem Träger der Kindertageseinrichtung über die Platzvergabe.
Es gibt keine zentrale Warteliste und keine zentrale Platzvergabe bei der Stadt Karlsruhe.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
abhängig von der Einrichtung
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg