Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

    Hinweise für Besigheim

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in der Stadt Besigheim finden Sie hier.

     Kindertageseinrichtungen sind

    • Kinderkrippen,
    • Kindergärten und
    • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

    Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

    Online-Dienste

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kinderbetreuung und Jugendarbeit (Kinderbetreuung und Jugendarbeit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 266

    Fax: 07143 8078 261

    E-Mail: e.barth@besigheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
    • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab 1 Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    • Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.
    • Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, dem Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
    • Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
    • Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.
    • Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin/dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
      Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

    - tägliche Betreuungszeit,

    - Betreuungskosten und

    - Kündigungsfristen.

    Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und ihrem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    Diese sind abhängig von der betreffenden Einrichtung. Fragen Sie ggfs. dort nach.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom jeweiligen Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

     Das Benutzerentgelt (Elternbeiträge) für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.

    Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de