Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

    Kindertageseinrichtungen sind

    • Kinderkrippen,
    • Kindergärten und
    • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

    Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

    Online-Dienste

    Anmeldung zur Kinderbetreuung

    ID: L100022_6008623-1514-2419-6010498-341

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    Anmeldung zur Kinderbetreuung

    ID: L100022_6008623-1514-2419-6016496-341

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    Anmeldung zur Kinderbetreuung

    ID: L100022_6008623-1514-2419-6017304-341

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kinder und Familie (Kinder und Familie)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Mathildenstr. 21/1

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 2772

    Fax: 07141 910 2760

    E-Mail: bildung@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Beratungsstelle Kinderbetreuung (Beratungsstelle Kinderbetreuung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mathildenstraße 21/1

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 2373

    Fax: 07141 910 2656

    E-Mail: kita.beratung@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
    • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

    Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

    Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

    Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

    Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
    Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

    Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

    • tägliche Betreuungszeit,
    • Betreuungskosten und
    • Kündigungsfristen.

    Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

    Fristen

    abhängig von der Einrichtung

    Kosten

    Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

    Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de