Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinring 56

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 254

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 278

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 432

    Fax: +49 7351 51 810

    E-Mail: steuern@bibrach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Biberach an der Riß

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Ergänzende Hinweise zur Abmeldung von der Hundesteuer

    Eine Bescheinigung ist bei Tod des Tieres vorzulegen. Bei Veräußerung oder Abgabe des Hundes sind Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.

     

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en