Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr halten.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
- Hundesteuermarke
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Ulm bleibt, ausgegeben.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
- Tierarztbescheinigung, wenn das Tier verstorben ist
- ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag, wenn das Tier verkauft bzw. abgegeben worden ist
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
- Beendigung der Hundehaltung
- Wegzug aus dem Stadtgebiet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ulm
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm (Hundesteuersatzung) vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020.
Rechtsbehelf
Hinweise für Ulm
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Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Sie können Ihren Hund persönlich schriftlich oder mit unserem Online-Formular abmelden.
Fristen
Hinweise für Ulm
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Ulm
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg