Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr halten.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

    ID: L100022_ed64f6ed58564d4448e5422c226fc4d4cbef84c95b7815fa59d1876030654603

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Donaustraße 5

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: steuern@ulm.de

    Fax: +49 731 161 1654

    Telefon Festnetz: +49 731 161 2276

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • Hundesteuermarke

    Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Ulm bleibt, ausgegeben.

    Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.

    • Tierarztbescheinigung, wenn das Tier verstorben ist
    • ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag, wenn das Tier verkauft bzw. abgegeben worden ist

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    • Beendigung der Hundehaltung
    • Wegzug aus dem Stadtgebiet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm (Hundesteuersatzung) vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können Ihren Hund persönlich schriftlich oder mit unserem Online-Formular abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en