Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 07071 204 41555
E-Mail: steuerabteilung@tuebingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tübingen
- Hundesteuermarke
- ausgefülltes Formular (Abmeldung Antrag einer Hundehaltung finden Sie hier)
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Voraussetzungen
Hinweise für Tübingen
- Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- besitzen Sie keinen Hund mehr,
müssen Sie Ihren Hund abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tübingen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Universitätsstadt Tübingen
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das hier verlinkte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen) verwenden.
Dieses ist auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.
Fristen
Hinweise für Tübingen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
Hinweise für Tübingen
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tübingen
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg