Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Tübingen

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Tübingen

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wienergäßle 1

    72070 Tübingen

    Hausanschrift

    Schmiedtorstraße 4

    Postfach 25 40

    72070 Tübingen

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tübingen

     

    Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verwaltung der Kommunalsteuern

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tübingen

    • Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • besitzen Sie keinen Hund mehr,

    müssen Sie Ihren Hund abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tübingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tübingen

    Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das hier verlinkte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen) verwenden.

    Dieses ist auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.

    Fristen

    Hinweise für Tübingen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Tübingen

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tübingen

    Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en