Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Oberflockenbach (Verwaltungsstelle Oberflockenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinklingener Straße 4

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182812

    Fax: 0620182816

    E-Mail: oberflockenbach@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Rippenweier (Verwaltungsstelle Rippenweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhenweg 3

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182820

    Fax: 0620182821

    E-Mail: rippenweier@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro-Weststadt (Bürgerbüro-Weststadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 1

    69469 Weinheim

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Ritschweier (Verwaltungsstelle Ritschweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohensachsener Str. 5

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    E-Mail: ritschweier@weinheim.de

    Telefon Festnetz: 06201 / 5 25 43

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Sulzbach (Verwaltungsstelle Sulzbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördl. Bergstraße 37

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    E-Mail: sulzbach@weinheim.de

    Fax: 06201 / 47 07 96

    Telefon Festnetz: 06201 / 7 19 55

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Lützelsachsen (Verwaltungsstelle Lützelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommergasse 65

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182810

    Fax: 06201 / 82811

    E-Mail: luetzelsachsen@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuerabteilung (Steuerabteilung)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim

    Hausanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 82 236

    Fax: 06201 / 82 - 244

    E-Mail: steuer@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hohensachsen (Verwaltungsstelle Hohensachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenstraße 27

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    E-Mail: hohensachsen@weinheim.de

    Fax: 06201 / 59 28 25

    Telefon Festnetz: 06201 / 59 28 23

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim

    Hausanschrift

    Dürrestraße 2

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 / 82 - 555

    Fax: 06201 / 82 - 565

    E-Mail: buergerbuero@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en