Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Brühl
Beschreibung
Hinweise für Brühl
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Steueramt@bruehl-baden.de
Telefon Festnetz: 06202200343
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Brühl
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Voraussetzungen
Hinweise für Brühl
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brühl
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Brühl
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Brühl
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Brühl
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brühl
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Erforderliche Unterlagen in der Gemeinde Brühl:
- bei Tod: Tierärztliche Bescheinigung
- bei Umzug: Anmeldebestätigung
- bei Abgabe an z.B. Tierheim: Übergabevertrag
Bitte geben Sie für Rückfragen unbedingt auch eine Telefonnummer an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg