Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Brühl

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Brühl

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    68782 Brühl

    Kontakt

    E-Mail: Steueramt@bruehl-baden.de

    Telefon Festnetz: 06202200343

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brühl

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brühl

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brühl

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brühl

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Brühl

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Brühl

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brühl

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Erforderliche Unterlagen in der Gemeinde Brühl:

    - bei Tod: Tierärztliche Bescheinigung

    - bei Umzug: Anmeldebestätigung

    - bei Abgabe an z.B. Tierheim: Übergabevertrag

    Bitte geben Sie für Rückfragen unbedingt auch eine Telefonnummer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en