Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Hambrücken

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hambrücken

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung zur Hundesteuer

    ID: L100022_6000485-149-499-6016122-690

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    Abmeldung zur Hundesteuer

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt, Friedhofswesen (Steueramt, Friedhofswesen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07255710032

    Fax: 07255710088

    E-Mail: koenig@hambruecken.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hambrücken

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hambrücken

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hambrücken

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hambrücken

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Hambrücken

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Hambrücken

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer für das laufende Jahr bereits bezahlt, so erhalten Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Für die Hundesteuerabmeldung ist die Abgabe der Hundesteuermarke zwingend notwenig.
    Erfolgt keine Abgabe der Hundesteuermarke werden hierfür 3,00 Euro verlangt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hambrücken

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en