Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Rheinstetten
Beschreibung
Hinweise für Rheinstetten
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben (20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheinstetten
Immer:
- Abgabe der Hundesteuermarke
(Abgabe im Sachgebiet 20.2 Steuern, Gebühren, Abgaben)
Tod des Hundes:
- tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis
Abgabe des Hundes an ein Tierheim:
- Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis
Voraussetzungen
Hinweise für Rheinstetten
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinstetten
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Rheinstetten
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheinstetten
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Rheinstetten
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Rheinstetten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheinstetten
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg