Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Rheinstetten

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinstetten

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben (20.2 - Steuern, Gebühren, Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rappenwörthstraße 49

    76287 Rheinstetten

    Kontakt

    E-Mail: steuerverwaltung@rheinstetten.de

    Fax: (07242) 9514-244

    Telefon Festnetz: (07242) 9514-240

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinstetten

    Immer:

    • Abgabe der Hundesteuermarke
      (Abgabe im Sachgebiet 20.2 Steuern, Gebühren, Abgaben)

    Tod des Hundes:

    • tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis

    Abgabe des Hundes an ein Tierheim:

    • Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinstetten

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheinstetten

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rheinstetten

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Rheinstetten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en