Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie an- bzw. abmelden.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kommunale Steuern (Kommunale Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Eingang befindet sich im Hinterhof.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- Hundesteuermarke
Voraussetzungen
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- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 15.12.2009.
Rechtsbehelf
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Keiner.
Verfahrensablauf
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Abmeldungen können online vorgenommen werden. Das Abmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden.
Fristen
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Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg