Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Durlangen
Beschreibung
Hinweise für Durlangen
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienst
Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt (Ordnungsamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 24
73568 Durlangen
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: kathrin.hohnerlein@durlangen.de
Telefon Festnetz: 07176452715
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Durlangen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Voraussetzungen
Hinweise für Durlangen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Durlangen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Durlangen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Durlangen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Durlangen
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Durlangen
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg