Hundesteuerabmeldung
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Hund abmelden
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 50
74402 Gaildorf
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kerstin.elsser@gaildorf.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gaildorf
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaildorf
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Gaildorf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Sie können Vordrucke zur
Anmeldung Ihres Hundes und zur
Abmeldung Ihres Hundes
herunterladen und uns nach dem Ausfüllen unterschrieben zusenden. Bei der Abmeldung sind die Hundesteuermarke sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Tierarztes über das Einschläfern des Tieres beizufügen.
Kosten
Hinweise für Gaildorf
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gaildorf
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg